VWBF fordert neuen Fokus auf leistbaren Wohnraum – Parteien legen Positionen offen

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In einem offenen Brief an die zur Wahl stehenden Parteien hat der Verein für Wohnbauförderung (VWBF) klare Antworten zu sechs wohnpolitischen Fragen eingefordert.

Das Thema Wohnen war im Wahlkampf unterrepräsentiert, obwohl es laut aktueller Umfrage für zwei Drittel der Bevölkerung wahlentscheidend ist. Daher haben wir die Parteien nach ihren Schwerpunkten im sozialen Wohnbau befragt. In der letzten Legislaturperiode ist zu wenig passiert und das zu spät“, erklärt Michael Gehbauer, Obmann des VWBF und Geschäftsführer der WBV-GPA, gemeinsam mit Andrea Washietl, Vorstandsmitglied des VWBF und Vorstandsdirektorin der SOZIALBAU. „Wenn immer mehr Menschen Sorgen haben, sich das Wohnen in Zukunft nicht mehr leisten zu können, dann ist Alarmstufe Rot“, so Gehbauer.

Parteien zeigen Konsens bei Zweckbindung und Erhöhung der Wohnbauförderung

Erfreulicherweise findet leistbares Wohnen in den Programmen vieler Parteien zumindest Erwähnung – teils sogar sehr fundiert. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt ein breites Spektrum an Zustimmungen und Differenzen zu den Fragestellungen des VWBF, die auf eine nachhaltige und sozial verantwortliche Wohnbaupolitik abzielen. „Bis auf die ÖVP haben alle Parteien auf unsere Anfrage geantwortet“, resümiert Gehbauer.*

* Am 26. September 2024 wurden die Antworten der ÖVP auf die Fragestellungen unseres offenen Briefes nachgereicht.

Besonders erfreulich sei, dass in den Bereichen der Zweckbindung und bei der geforderten Anhebung der Wohnbauförderungsmittel von derzeit ca. 0,4 % des BIP wieder auf 1 % des BIP eine Schnittmenge besteht. „Diese zwei Punkte müssten in der nächsten Bundesregierung eigentlich beschlossen werden, sofern die leistbare Wohnversorgung der Bevölkerung so wichtig ist, wie es die Parteien, die geantwortet haben, betonen“, so Gehbauer.

Gemeinnütziger Wohnbau als Priorität in der Bodenpolitik gefordert

Angesichts dieser Entwicklungen fordert der VWBF eine Priorisierung des gemeinnützigen Wohnbaus in der österreichischen Bodenpolitik. „Durch eine gezielte Bodenpolitik können wir soziale Ungleichheiten reduzieren und dauerhaft stabile Wohnverhältnisse schaffen“, betont Washietl.

Der Druck auf den Wohnungsmarkt nimmt stetig zu, während spekulative Bodenpreise den Zugang zu leistbarem Wohnraum erschweren. Eine bodenpolitische Neuausrichtung zugunsten des gemeinnützigen Wohnbaus würde nicht nur den Wohnungsmarkt entlasten, sondern auch eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern.

Pioniere in der Dekarbonisierung des Wohnungsbestandes

Gemeinnützige Bauvereinigungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer CO₂-freien Energieversorgung in Wohnhäusern. „Wir Gemeinnützige sind Vorreiter bei der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes. Gerade in der Zentralisierung der Wärmeversorgung liegt der Schlüssel zur Dekarbonisierung des Wohnsektors. Zusätzlich bieten sich eine Reihe andere Werkzeuge für ein fossilfreie Wohnhäuser – von Wärmepumpen über Erdsonden bis hin zu Fassadentemperierung. Wir wissen, was zu tun ist und wie es geht. Die energetischen modernisierten Wohnhäuser bringen uns nicht nur der Energiewende näher, sondern schaffen auch deutlich mehr Wohnkomfort für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Es braucht gesetzliche Maßnahmen, um die Energiewende weiter voranzutreiben“, erläutert Washietl weiter. Mit Investitionen in erneuerbare Energiequellen leisten GBVs einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Dringende Maßnahmen für mehr leistbaren Wohnraum

Für den VWBF steht fest: Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr aus – es braucht klare Garantien. Die nächste Bundesregierung muss rasch eine wirksame Wohnbauoffensive umsetzen, finanziert durch zusätzliche Mittel für den geförderten Wohnbau. „Mehr sozialer und leistbarer Wohnraum muss ganz oben auf der Agenda der neuen Regierung stehen“, fordert Gehbauer.

Zu den vom VWBF dringenden geforderten Maßnahmen zählen:

– Leistbares Wohnen als zentrales Thema: Die Wohnagenden müssen in einem Ministerium gebündelt werden.

– Sofortmaßnahme: Eine zweckgebundene Wohnbaumilliarde aus dem Bundesbudget für den Neubau von leistbarem Wohnraum. Jeder investierte Euro fließt in Form von zusätzlichen Steuereinnahmen zurück ins Budget.

– Zweckbindung von Fördermitteln: Die von den Ländern eingehobenen Wohnbauförderungsbeiträge und Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen müssen für leistbares Wohnen verwendet werden. Derzeit bleiben rund 800 Millionen Euro „liegen“. Eine verfassungsrechtliche Absicherung ist dringend notwendig.

– Erhöhung der Wohnbauförderung: Anhebung der Mittel für Wohnbauförderung auf 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), um leistbaren Wohnraum für zukünftige Generationen zu sichern.

– Zinsgünstige Darlehen: Auch für mehrgeschossigen, geförderten Wohnraum.

– Wegfall der Grunderwerbsteuer und Gebühren: Auch für leistbaren Wohnbau.

– Qualitative Bedarfserhebung: Ermittlung des Bedarfs an Wohnraum in den jeweiligen Regionen.

Die bevorstehende Nationalratswahl als Chance

Die bevorstehende Nationalratswahl bietet eine entscheidende Gelegenheit, die Weichen für die Zukunft des Wohnbaus in Österreich neu zu stellen“, so Gehbauer abschließend. Der VWBF wird weiterhin mit allen politischen Kräften zusammenarbeiten, um die besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu fördern. 

Unsere Fragen und die detaillierten Antworten der Parteien darauf können nachstehend nachgelesen werden.


Fragen & Antworten an die wahlwerbenden Parteien zur aktuellen und zukünftigen Gestaltung des Volkswohnungswesens

  • Welche Bedeutung messen Sie dem gemeinnützigen Wohnbau bei und welche Agenda haben Sie dazu in näherer Zukunft?

SPÖ: Der gemeinnützige Wohnungssektor ist mit seinen fast 700.000 Wohnungen ein wesentlicher und nicht wegzudenkender Faktor auf dem österreichischen Wohnungsmarkt. Der hohe Anteil an Sozialwohnungen sorgt insgesamt für einen preisdämpfenden Effekt bei allen Mieten, auch wenn die Mietpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind – im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wohnt man in Österreich (noch) relativ günstig.“

ÖVP: Der gemeinnützige Wohnbau hat seit jeher eine sehr bedeutende Aufgabe im österreichischen Wohnbausystem und trägt maßgeblich dazu bei, leistbaren Wohnraum zu schaffen und anzubieten, was in Zeiten mit hoher Inflation ganz besonders wichtig ist. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sorgen beständig für ein ausreichendes Angebot an leistbaren Wohnungen, was wiederum für die Bauwirtschaft, aber auch für den Arbeitsmarkt sehr wichtig ist. Der gemeinnützige Wohnbau ist somit ein wesentlicher Faktor in der österreichischen Wohnungswirtschaft und sorgt für Stabilität, auch in Krisenzeiten.“ 

FPÖ: „Der gemeinnützige Wohnbau ist die zentrale Säule der leistbaren Wohnversorgung in Österreich und einer der Grundsteine des sozialen Friedens. Leider hat diese Bundesregierung genau diesen massiv ins Wanken gebracht. So wurde es etwa im Bereich des sozialen Wohnbaus – konkret der Wohnungsgemeinnützigkeit – Anlegern ermöglicht, gemeinnützige Wohnungen zum Sozialtarif zu kaufen und anschließend frei zu vermieten. Dadurch werden leistbare Sozialwohnungen in gewinnträchtige Renditeobjekte transformiert. Man hält an dieser Maßnahme fest – sowohl gegen jedwede Vernunft als auch gegen umfassende Expertisen als auch entgegen den Warnungen aus der gemeinnützigen Branche, entgegen der Kritik an der mehr als zweifelhaften Legistik durch Verfassungsrichter Michael Holoubek und entgegen der Sozialpartner in Gestalt der Wirtschafts- und Arbeiterkammer. Genau das gehört noch korrigiert.“

NEOS: „Der gemeinnützige Wohnbau leistet einen wesentlichen Beitrag zum leistbaren Wohnen – nicht nur direkt, sondern auch indirekt, nachdem der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auch die Mieten am freien Markt beeinflusst. Diese Aufgabe soll der gemeinnützige Wohnbau auch in Zukunft so wahrnehmen.“

GRÜNE: „Ein starker gemeinnütziger Wohnbau ist immer noch die beste Mietpreisbremse – und Österreich hat diesen auch. Das Kostendeckungsprinzip sorgt nicht nur für bezahlbare Mieten für die Nutzer:innen. Der immer größer werdende Bestand hat auch eine preisdämpfende Wirkung auf den Wohnungsmarkt insgesamt. Deswegen braucht es weiterhin mehr Investitionen in den gemeinnützigen Wohnbau. Im Frühjahr 2024 haben wir Grüne für ein 1 Milliarden Euro schweres Wohnbaupaket für die Gemeinnützigen gekämpft und uns durchgesetzt.“

KPÖ: „Der gemeinnützige Wohnbau ist wichtig, um leistbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Die Agenda der KPÖ umfasst den massiven Ausbau kommunaler und gemeinnütziger Wohnbauten. In näherer Zukunft ist es wichtig, vorhandene Schlupflöcher zu stopfen, etwa den Schwund von gemeinnützig errichteten Wohnungen durch Abverkauf und private Spekulation. Das Prinzip „Einmal WGG, immer WGG“, also der Schutz vor privater Bereicherung, darf nicht ausgehöhlt werden. In allerletzter Instanz soll es ein gesetzliches Vorkaufsrecht von Wohnungen für die Gemeinden geben, um Spekulation zu reduzieren.“

Bierpartei: „Wohnen muss wieder leistbar sein. Seit 2006 haben sich die Mietpreise in Österreich nahezu verdoppelt. Für viele sind die Wohnkosten zur schweren Belastung geworden, Mieterhöhungen und befristete Verträge machen eine Planung für die Zukunft schwierig. Daher fordern wir faire Mieten, mehr sozialen Wohnbau und die Bekämpfung des Leerstands.

Liste GAZA: „Grundsätzlich steht die Liste GAZA für global, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte. Wohnen ist ein Grundrecht und leistbare Mieten sind ein Schlüssel dazu. Dazu trägt auch der gemeinnütze Wohnbau bei. Zugleich müssen auch Maßnahmen zur besseren Nutzung von Leerstand vorgesehen werden und gesetzliche Maßnahmen, um das Wohnen in Neubauten, in denen keine Mietobergrenze vorgesehen ist, leistbar zu machen. Gemeinnützige Wohnbauten sollten jedenfalls bei der Schaffung neuen Wohnraums, gegenüber anderen Wohnbauformen bevorzugt werden. Über diese Grundposition hinaus, haben wir als Liste GAZA, die bei der Kandidatur einen klaren Fokus nimmt, noch keine detailliertere Position entwickelt.“

KEINE: „Wir sind der Meinung, dass die Regierungen der letzten Jahrzehnte sich von dem Ziel eines Wohlfahrtsstaates, nämlich der Steigerung des Wohlergehens seiner Bürger:innen, immer mehr entfernt haben. Umso mehr ist der gemeinnützige Wohnbau mit fast einer Million Wohnungen eine lebensnotwendige Stütze des österreichischen Wohnungsmarktes und folglich auch unseres Wohlstands als Gesellschaft. Ohne einem staatlich gut geförderten Wohnbausystem und gemeinnützige Bauvereinigungen wäre leistbares Wohnen für noch viel mehr Österreicher:innen eine reine Utopie.“


  • Welche Ansätze verfolgen Sie in Hinblick auf das von der OECD und dem WIFO gelobte österreichische ‚best practice Modell‘ der Wohnungsgemeinnützigkeit, um das Angebot an leistbaren Wohnungen zu erhöhen? 

SPÖ: „Damit das österreichische System des gemeinnützigen Wohnbaus ein „best practice Modell“ bleibt und die hohe Wohnqualität zu überschaubaren Preisen garantiert werden kann, sind umfassende Maßnahmen notwendig. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört dabei der Kampf gegen die Spekulation und eine etwaige Blasenbildung am Immobilienmarkt. Der soziale Wohnbau muss wieder die Oberhand gegenüber den profitorientierten Anlageobjekten gewinnen. Die SPÖ fordert daher zum Beispiel, dass mindestens 50 Prozent des neugewidmeten Baulands in den Ballungszentren für den sozialen Wohnbau reserviert werden.“

ÖVP: „Die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung sollte aus  unserer Sicht dazu beitragen, zu einem ausreichenden Angebot an leistbaren Wohnungen zu gelangen. Mit der vor dem Sommer beschlossenen „Wohn- und Bauoffensive“ wurde bereits an sehr wichtigen Stellschrauben gedreht, um notwendige Impulse für leistbares Wohnen einerseits und konjunkturelle Belebung andererseits zu setzen. Neue Mietkaufmodelle wie z. B. ein Ansparmodell für den Mietkauf wären ein weiterer wichtiger Beitrag, leistbaren Wohnraum zu schaffen und zugleich Eigentum zu attraktivieren. Im Zuge dessen ist es notwendig, die Kalkulation für den Mieter transparenter zu gestalten, denn Transparenz ist heutzutage ein Gebot der Stunde ebenso wie Entbürokratisierung. Beides kann dazu beitragen, Kosten zu reduzieren und Wohnen wieder leistbarer zu machen.“  

FPÖ: „Siehe Antworten zur Frage 3 und 6.“

NEOS: „In Österreich gibt es regionale Unterschiede, was den Anteil an gemeinnützigen Wohnbau betrifft – gerade im Westen Österreichs ist der Anteil niedrig. Unser Fokus liegt darauf, den Anteil der Gemeinnützigkeit in den Bundesländern mit niedrigem Anteil zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass weiterhin genug leistbarer Baugrund zu Verfügung steht, um den Bedarf an leistbarem Wohnraum zu decken.“

GRÜNE: „Der volle Fokus muss auf dem Mietwohnungsbau liegen, damit möglichst viele neue leistbare Wohnungen entstehen und für immer leistbar für die Mieter:innen erhalten bleiben. Ebenso sollte im Neubau auf mehrgeschossige, verdichtete und ökologische Bauweise gesetzt werden, weil das deutlich energieeffizienter ist und die wertvolle Ressource Boden schont. Im Bestand wollen wir den Sanierungsturbo weiterführen.“

KPÖ: „Das Modell der Wohnungsgemeinnützigkeit wird zurecht gelobt, muss aber ausgebaut werden. Das System zehrt teilweise von Investitionen in der Vergangenheit, durch die viele Menschen mit Wohnungen versorgt werden konnten. Das eigentliche Problem spielt sich aber bei der Wohnungssuche ab. In vielen Regionen ist der Zugang zu gemeinnützigen Mietwohnungen schwer bis unmöglich, da vielerorts in den letzten Jahren zu wenige solche Wohnungen gebaut wurden. Eine Erhöhung des Angebots ist jedoch nur möglich, wenn das Wohnen auch in der Raumordnung einen höheren Stellenwert bekommt, etwa durch Stärkung von Instrumenten wie der Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“.“

Bierpartei: „Öffentlicher Wohnbau schafft neuen Wohnraum und wirkt sich preisdämpfend auf den gesamten Mietmarkt aus. Daher brauchen wir wieder mehr sozialen Wohnbau, die zweckgewidmete Bereitstellung von staatlichen Zuschüssen und langfristige Planbarkeit für Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützige Bauträger.“

KEINE: „Es mag sein, dass das österreichische Modell im internationalen Vergleich als „best practice“ gilt, wir sehen hier aber noch viel Potential, um gemeinnützigen Wohnbau zu fördern und das Angebot an leistbaren Wohnraum zu erhöhen. Hierzu zählen:

  • Finanzierungsprobleme: Trotz staatlicher Unterstützung gibt es oft nicht genügend Mittel, um den Bedarf an neuen Wohnungen zu decken. Dies führt zu langen Wartelisten und Verzögerungen bei Bauprojekten. Der Staat könnte hier ein vergrößertes Maß an Steueranreizen anstoßen und die Möglichkeit zur Bereitstellung kostenloser oder kostengünstiger Darlehen prüfen.
  • Steigende Baukosten: Die Kosten für Baumaterialien und Bauleistungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen, was die Finanzierung neuer Projekte zusätzlich erschwert. Der Staat sollte solche Entwicklungen in seiner Förderstrategie und -planung berücksichtigen, dass dieser Art der oft nicht direkt beeinflussbaren Marktentwicklungen die Wohnraumsituation in Österreich nicht beinträchtigen.
  • Bürokratische Hürden: Die Genehmigungsverfahren für neue Bauprojekte sind oft langwierig und kompliziert, was den Bauprozess verlangsamt. Der Staat hat die Möglichkeit, die Antrags- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die erforderlichen Prozesse zu beschleunigen. 

Zur Ermöglichung von ausreichendem Angebot an leistbaren Wohnungen spielt neben der Optimierung des gemeinnützigen Wohnbausystems auch eine sozialverträgliche Regulierung des privaten Wohnraumsektors eine tragende Rolle. Hierzu zählen u.a.:

  • Die Einführung einer Leerstandsabgabe für existierende Immobilien ab sechs Monaten, sowie die Vergesellschaftung von Wohnimmobilien ab zwei Jahren, um der künstlichen Verknappung von Wohnraum entgegenzuwirken.
  • Eigentum von Wohnraum dekonzentrieren und allen zugänglich machen, indem pro juristischer oder natürlicher Person maximal zehn Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und/oder Wohnungen) besessen werden dürfen.“

  • Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Ausgaben für den geförderten Wohnbau schrittweise von 0,4% des BIP auf 1% des BIP anzuheben? 

SPÖ: „Die SPÖ spricht sich für hohe Investitionen in Mietwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau aus. Die Eigentumskomponente mag zwar in manchen Regionen und aus Individualinteressen relevant sein, aber grundsätzlich sollten mit staatlichen Förderungen errichtete Wohnungen nicht verkauft und daher privatisiert werden, sondern dem Wohnungskreislauf als günstige Wohnungen erhalten bleiben. Wir sprechen uns auch für eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung aus. Diese sollte samt ihren Rückflüssen wieder ausschließlich dem Wohnbau zur Verfügung stehen. Parallel dazu fordern wir eine schrittweise Erhöhung der Wohnbauförderung von 0,4 auf 1 Prozent des BIP. Die Erhöhung soll für eine Bauoffensive im sozialen Wohnbau sowie für die Steigerung der Sanierungsrate genutzt werden – und nicht nur den Bau ausreichender leistbarer Wohnungen, sondern auch die Baukonjunktur ankurbeln. Aufgrund der in den letzten Monaten gestiegenen Zinsen ist auch die Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) eine Maßnahme, die sowohl die höhere Zinsbelastung als auch die stark gestiegenen Preise im Bausektor ausgleichen oder zumindest abfedern kann.“

ÖVP: „Für uns ist maßgeblich und entscheidend, dass die Mittel der Wohnbauförderung zur Gänze dem Wohnbau zur Verfügung stehen. Zudem wurde im Zuge der vor dem Sommer beschlossenen „Wohn- und Bauoffensive“ rund eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung gestellt, um die schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt und in der Bauwirtschaft zu entspannen. Auch die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung sollte dazu beitragen, dass finanzielle Mittel treffsicher für den Wohnbau eingesetzt werden.“

FPÖ: „Um geförderte Neubauleistung auch mittelfristig gewährleisten zu können, ist hier ein wesentlich stärkerer Mitteleinsatz erforderlich, der durch einen bundesseitigen, jedenfalls 15-jährigen Zuschuss im Ausmaß von mindestens 0,6 Prozent des BIP ermöglich werden soll. Wir erneuern ebenfalls unsere Forderung nach einer Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, um langfristige, günstige Kredite für den leistbaren Wohnbau sicherstellen zu können. Geförderte Wohnungen sollen bundesweit analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.“

NEOS: „Es steht bereits jetzt viel Geld für die Wohnbauförderung zur Verfügung. Für 2024 wurde allein über den Wohnbauförderbeitrag 1,3 Mrd. EUR eingenommen. Weitere 1,43 Mrd EUR über Rückflüsse aus Wohnbauförderdarlehen. Insgesamt sind das sind 0,56% des BIPs. Das Problem ist, dass dieses Geld aus dem Wohnbauförderbeitrag nicht ausschließlich für den geförderten Wohnbau eingesetzt wird, sondern in den Budgets der Bundesländer versickert. NEOS fordern daher eine Zweckbindung der Wohnbauförderung. Entscheidend ist zudem, dass die zur Verfügung stehenden Mittel von den Ländern auch effektiv eingesetzt wird. Der Fokus sollte nicht nur auf die Höhe der Mittel, sondern auf die damit erzielten Ergebnisse gerichtet werden (also z.B. die Zahl der mit Fördermittel errichteten Wohneinheiten). Hier hindern oft Bürokratie, Vorschriften und Verfahrensdauern, dass mit viel Geld auch viel gebaut wird.

GRÜNE: „Wir Grüne sind für die Wiedereinführung der Zweckbindung der Einnahmen der Wohnbauförderung und deren Rückflüsse. Deren Aufhebung 2008 durch die damalige SPÖ-ÖVP-Bundesregierung war von Anfang an ein Sündenfall der österreichischen Wohnbaupolitik. Es kann und darf nicht sein, dass die Gelder, die im Wohnbau dringend benötigt werden in andere budgetäre Kanäle fließen. Nach der Wiedereinführung der Zweckbindung kann der tatsächliche budgetäre Bedarf festgestellt werden und die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages entsprechend angepasst werden.“

KPÖ: „Laut einem Bericht des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen sind die Ausgaben für die Wohnbauförderung in Prozent des BIP seit 1996 rückläufig. Die KPÖ unterstützt die Anhebung auf 1 % des BIP in einem ersten Schritt. In einem zweiten Schritt muss noch mehr für den Wohnbau ausgegeben werden. Gerade vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung im Gebäudesektor ist dies zentral, da große Investitionen notwendig sind. Eine starke Erhöhung der Mittel sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Beiträge der Arbeitnehmer:innen steigen, sondern zentral aus Budgetmitteln kommen sowie – beispielsweise – durch die Einhebung von erhöhten Abgaben auf Widmungsgewinne.“

KEINE: „Wie bereits oben geschildert sehen wir die Zukunft der Förderung eher in Steuererleichterungen und günstigen Krediten. Leistbares Wohnen muss langfristig gefördert werden und nicht nur durch kurzlebige Zuschüsse.“


  • Welche Maßnahmen planen Sie zur Sicherstellung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel?

SPÖ: „Die SPÖ ist für eine Erhöhung der Wohnbauförderung auf 1 Prozent des BIP. Eine Ergänzung dazu wäre eine jährlich zur Verfügung stehende Wohnbaumilliarde, die auch etwa zur Hälfte als Sanierungsförderung bestimmt sein sollte.“

ÖVP: Die Zweckbindung der Wohnbauförderung muss aus unserer Sicht wieder eingeführt werden. Entscheidend ist in diesem Fall vor allem die Einbeziehung der Länder. Im Rahmen des erst beschlossenen Finanzausgleichs sieht der sog. „Zukunftsfonds“ zusätzliche Bundesmittel für die Länder vor und zwar in Höhe von 300 Millionen Euro für 2024, die an die Erreichung bestimmter Ziele wie z. B. die Zuverfügungstellung bzw. Erhalt von mehr leistbarem Wohnbau, mehr Sanierungen des Bestandes und Nachverdichtung, bodenschonende Baulandnutzung, etc. gebunden sind. Dies ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur Wohnraumversorgung.“  

FPÖ: „Wir sind für eine Zweckbindung, obwohl diese in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Oberösterreich, nicht notwendig wäre. Oberösterreich steckt mehr ihn den Wohnbau als die Zweckbindung ausmacht. Unser Ansatz ist, in den Landesregierungen die Verantwortung zu übernehmen, um den Wohnbau, so wie in Oberösterreich, zu stabilisieren.“

NEOS: „NEOS fordern eine gesetzliche Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel und einen entsprechenden Nachweis der Länder über die zweckhaften Einsatz der Mittel. Konkret fordern NEOS die Erfüllung von Mindest-Zielwerten beim geförderten Wohnbau durch die Länder. Der Einsatz der Mittel und die damit erzielten Ergebnisse werden dann regelmäßig bundesweit evaluiert und die Mittel bei Bedarf entsprechend angepasst.“

GRÜNE: „Wir sind für die Wiedereinführung der gesetzlichen Regelung zur Zweckbindung der Einnahmen der Wohnbauförderung und deren Rückflüsse und würden einem entsprechenden Antrag auch zustimmen.“

KPÖ: „Die KPÖ fordert eine strikte Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel der Länder und eine stärkere Kontrolle der Mittelverwendung, damit diese ausschließlich für den Wohnbau genutzt werden. In Phasen, in denen nicht alle Mittel ausgeschöpft werden, sollen nicht verwendete Mittel in eigene Fördertöpfe fließen können. Damit könnten etwa Gemeinden beim Grundstückskauf für leistbaren Wohnbau in der Bodenpolitik unterstützt werden.“

KEINE: „Die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel soll gesetzlich wieder verpflichtend werden. Dass die Bundesländer das für diesen Zweck gedachte Geld anderweitig verwenden, ist zu unterbinden. Dafür braucht es volle Transparenz über alle ausgezahlten Fördergelder und bundesweit vereinheitlichte Vergaberichtlinien.“


  • Welche Maßnahmen sehen Sie für die Mobilisierung von Grundstücken für den geförderten Wohnbau vor? Wie stehen Sie zu einer konkreten Umsetzung der Maßnahme des Bodenbeschaffungsgesetzes?

SPÖ: „Die SPÖ ist für eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung (inklusive deren Rückflüssen); ein System, das sich jahrzehntelang bewährt hat und leider aufgrund der restriktiven Budgets (v.a. in den Bundesländern) zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien vor rund 15 Jahren aufgegeben wurde. Die SPÖ fordert eine Reform des Bodenbeschaffungsgesetzes aus der Ära Kreisky. Zu Spekulationszwecken gehortetes Bauland soll bei Knappheit an leistbaren Wohnungen von Privaten zu Gemeinden und gemeinnützigen Trägern wandern. Das erfordert eine Erweiterung der Anwendungsfälle und eine leichtere Handhabung für die Kommunen. Hauptziel ist, dass bestehendes und künftiges Bauland mit leistbaren Wohnungen bebaut wird.“

ÖVP: „Die Mobilisierung von Wohnraum ist in diesen Zeiten grundsätzlich eine entscheidende Frage, sei es in Form von Grundstücken oder von ungenutztem Wohnraum. Durch eine vor dem Sommer mit 2/3-Mehrheit im Parlament beschlossene Kompetenzänderung im „Volkswohnungswesen“ (Art. 11 Abs. 1 Z 3 B-VG) sollen die Länder befähigt werden, mehr Maßnahmen im Bereich der Wohnraummobilisierung umzusetzen, wie beispielsweise die Einhebung von Abgaben zur Wohnraummobilisierung (Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe, etc.) Unterschiedliche Regionen haben unterschiedliche Bedürfnisse und diesem Umstand wird mit der Kompetenzverschiebung hin zu den Bundesländern Rechnung getragen.  Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und es darf auch künftig nicht in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen werden. Grundsätzlich sollten Maßnahmen, die dazu beitragen können, Wohnraum zu mobilisieren, auf jeden Fall diskutiert und auf ihre Eignung und Akzeptanz geprüft werden. Ob das Bodenbeschaffungsgesetz tatsächlich ein geeignetes Instrument ist, wäre allenfalls zu evaluieren.“  

FPÖ: „Die „Baulandsteuer“ verfehlt ihren Zweck. Wir fordern diese aus verfassungsrechtlichen, steuerrechtlichen, kostentechnischen und vor allem auch moralischen Gründen die gänzliche Abschaffung. Die FPÖ ist entschieden gegen Maßnahmen, die in das Eigentum eingreifen, wie Enteignung. Solche Maßnahmen fordern nur die SPÖ.“

NEOS: „Einen Eingriff in bestehende Verhältnisse, wie das Bodenbeschaffungsgesetz das vorsieht, sehen wir kritisch. Dahingegen sind Neuwidmungen eine gute Gelegenheit, auch leistbare Grundstücke für gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu stellen.“

GRÜNE: „Wir wollen die Bodenwertabgabe reformieren, die unbebautes, gewidmetes Bauland besteuert. Derzeit bringt sie wenig ein, da nicht der reale Verkehrswert des Grundstückes herangezogen wird, sondern alte Einheitswerte. Das wollen wir ändern und die Bodenwertabgabe damit zu einem starken Baulandmobilisierungsinstrument machen und zugleich langfristige Bodenspekulation unterbinden. 

Das Bodenbeschaffungsgesetz war bisher totes Recht und sollte wieder aktiviert werden, weil das vorgesehene Vorkaufsrecht für Gemeinden mit Wohnungsnot eine gute Maßnahme gegen Grundstücksspekulation ist.“

KPÖ: „Zur erfolgreichen Mobilisierung von Grundstücken braucht es ein Bündel an alten und neuen Maßnahmen. In einigen Bundesländern ist es bereits möglich, nicht bebautes Bauland rückzuwidmen, wenn damit lange Zeit spekuliert wurde. Vor einer Rückwidmung soll den Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu günstigen Konditionen eingeräumt werden, um auf erworbenen Flächen Gemeindewohnungen bauen oder ein Baurecht an gemeinnützige Bauträger vergeben zu können. Einem schrittweisen Einsatz des Bodenbeschaffungsgesetzes aus der Kreisky-Ära steht die KPÖ positiv gegenüber, vor allem in Gemeinden, in denen eine akute Wohnungsnot nachgewiesen werden konnte.“

Bierpartei: In Österreich stehen etwa 250.000 Wohnungen leer. Das ist Wohnraum für mehr als eine halbe Million Menschen, der aktuell nicht genutzt wird. Daher fordern wir eine Leerstandsabgabe und effektive Kontrollen. Damit bestehender Wohnraum wieder den Menschen zur Verfügung steht.“

KEINE: „Vor allem in städtischen Gebieten ist es oft schwierig, geeignete Grundstücke für den Wohnbau zu finden, was den Ausbau des gemeinnützigen Wohnraums behindert. Gleichwohl ist es zum Schutz von Umwelt und Klima angezeigt, dass unnötige Versiegelung vermieden wird. Neben der o.g. Leerstandsabgabe und einer vertretbaren, d.h. auf wichtige Fälle fokussierten, Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes sollte der Staat Förderprogramme anstrengen und Initiativen unterstützen, welche sich der Verdichtung (das Hinzufügen neuer Gebäude in bereits bebauten Gebieten oder die Aufstockung bestehender Gebäude) widmen, um Flächenverbrauch zu minimieren und gleichzeitig mehr Wohnraum zu schaffen bzw. diesen effizienter zu nutzen.“


  • Welche spezifischen Strategien verfolgen Sie, um den Wohnbau sozial gerecht und klimafreundlich zu gestalten?

SPÖ: „Es braucht aus Sicht der SPÖ eine Zurverfügungstellung ausreichender und auch zusätzlicher staatlicher Fördermittel (z. B. der Erhöhung der Wohnbauförderung), um die Dekarbonisierung rasch umsetzen zu können – unter Berücksichtigung der sozialen Komponente, d. h. nicht alle finanziellen Belastungen dürfen auf die Mieter*innen abgewälzt werden. Gerade im mehrgeschossigen Wohnbau müssen die bestehenden Förderschienen für Sanierung und Heizungstausch noch weiter nachgeschärft werden.“

ÖVP:  „Mit der Wohnbauoffensive, die den Zugang für Eigentum erleichtert und mehr soziale Sicherheit schafft, geht die Bundesregierung einen großen Schritt in die richtige Richtung. Konkret gibt es durch dieses Maßnahmenpaket eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Sektor, als Zweckzuschuss an die Länder. So wird Eigentum wieder leistbar und es werden ungefähr 20.000 Wohnungen realisiert und ca. 5.000 Wohnungen saniert und Wohnraum für etwa 44.000 Menschen geschaffen. Es wurden bereits in den letzten Jahren zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, um im Wohnbau ökologisch zu sanieren und die Gebäude klimafit zu machen. Die Sanierungsoffensive NEU 2024 sieht zudem eine deutliche Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75% durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung vor. Mit dem Sanierungsbonus wird die thermische Gebäudesanierung gefördert und auch der Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wird massiv unterstützt. Diese Förder-Maßnahmen sollten nun zur Erreichung der Klimaziele in Anspruch genommen werden und auch dazu beitragen. Weiters werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Verfügung gestellt.“

FPÖ: Leistbares Wohnen als grundlegende Säule leistbaren Lebens ist möglich. Folgende Sofortmaßnahmen sind zu setzen, um eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen. Klimafreundliche Maßnahmen müssen zu Unterstützung des sozialen Wohnbaus aus den Töpfen dafür gefördert werden.

1. Mietenstopp – Keine Erhöhung der Kategorie- und Richtwertmieten

Die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ist bis inklusive 2026 auszusetzen.

2. Limitierung der Indexierung aller Mieten

Die Indexierungen sämtlicher Mieten im Wohnbereich werden daraufhin mit zwei Prozent – dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank – limitiert. Diese Maßnahme soll mittelfristig zu einem Absinken der Realmieten führen, um leistbares Wohnen zu befördern und wieder ein Gleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern herzustellen.  

3. Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-energetischer Kriterien

Thermisch-energetisch für die jeweilige Gebäudekategorie unterdurchschnittliche Bausubstanz im mehrgeschoßigen Segment soll in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes integriert werden. So werden erforderliche Sanierungsanreize gesetzt und gleichzeitig breite Segmente bisher frei vermietbarer Wohnungen in das regulierte, leistbare Spektrum verschoben. Der Trend des Abschmelzens preisgebundener Miete wird umgekehrt. Erst wenn ein überdurchschnittlicher thermisch-energetischer Gebäudestandard erreicht ist, soll für die Dauer typischer Förderungsdarlehen (ca. 35 Jahre) wieder freie Mietzinsbildung möglich sein.

4. Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Immobilieneigentümer

Befristete Mietverhältnisse bei Hauptwohnsitzwohnungen sind zu verbieten, sofern es sich um gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter handelt. Es wurde etwa durch Erhebungen STATISTIK AUSTRIA nachgewiesen, dass Befristungen zu den wesentlichen Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt zählen – und durch ein weitgehendes Verbot eine wesentliche Entschleunigung der Marktdynamik herbeigeführt würde.

5. Gesetzlich zwingende Verlängerungsoption befristeter Mietverträge

Auslaufende Mietverhältnisse führen gerade in Zeiten sinkender Kaufkraft zu besonderer sozialer Unsicherheit. Nahezu jede zweite Hauptwohnsitzwohnung wird lediglich befristet vermietet. Wohnungswechsel sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die für breite Teile der Bevölkerung derzeit keinesfalls tragbar sind. Folglich sind befristete Bestandsverhältnisse im Wohnbereich – die innerhalb von drei Jahren auslaufen würden – mit einer gesetzlich zwingenden mieterseitigen Verlängerungsoption bei gleichbleibender Miete auszustatten.

6. Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung

Die Ausgaben der Länder für die Wohnbauförderung rangieren derzeit bei lediglich 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies entspricht insbesondere unter den derzeitigen Rahmenbedingungen dramatisch gestiegener Baukosten, hoher Bodenpreise und steigender Kapitalmarktzinsen in keiner Weise dem realen Bedarf. Um geförderte Neubauleistung auch mittelfristig gewährleisten zu können, ist hier ein wesentlich stärkerer Mitteleinsatz erforderlich, der durch einen bundesseitigen, jedenfalls 15-jährigen Zuschuss im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP ermöglich werden soll. Geförderte Wohnungen sollen bundesweit analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.

7. Wohnbauinvestitionsbank 

Die Situation wesentlich höherer Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wird sich voraussichtlich weiter verschärfen und strukturell etablieren. Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, um langfristige, günstige Kredite für den leistbaren Wohnbau sicherstellen zu können. Die entstehenden Wohnungen sollen analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.  

8. Wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen

Umfassende Wohnpolitik muss auch geeignete Investitionsanreize setzen. Hier wäre die AfA entsprechend zu beschleunigen, um Sanierungen und Investitionen zu attraktiveren.

9. Abschaffung der CO²-Steuer und Aussetzung oder Rücknahme der Kim-Verordnung. 

Beides sind Eigentums-, Sanierungs- und Neubauhemmer.“

NEOS: „Wir setzen uns dafür ein, die Treffsicherheit zu erhöhen, etwa über einkommensabhängige Mieten. Außerdem sollen ökologische Faktoren vermehrt bei der Vergabe von Wohnbauförderung berücksichtigt werden und muss der Flächenverbrauch eingedämmt werden – durch Baulandmobilisierung statt Neuwidmungen, Sanierungen und Nachverdichtung.“

GRÜNE: „Wir wollen den Wohnbau bis 2040 klimaneutral machen. Österreichs Gebäude sollen ab dann nicht mehr Energie verbrauchen, als sie erzeugen. Das erreichen wir durch Niedrigstenergiestandard-Häuser, klimaneutrale Heizsysteme und PV-Anlagen auf jedem neuen Dach. Der Sanierungsturbo muss auch weitergeführt werden, denn Sanierungen erhöhen nicht nur die Wohnqualität, sie senken auch die Energie- beziehungsweise Betriebskosten für die Mieter:innen. So trägt Klimaschutz zum leistbaren Wohnen bei.“

KPÖ: „Die Transformation im Gebäudesektor darf den Mieter:innen nicht auf den Kopf fallen. Diese sind stark von anderen Akteur:innen (Gemeinde, Eigentümer:innen) abhängig. Vor allem im mehrgeschossigen Mietwohnbau am „freien Markt“ können derzeit hauptsächlich die Eigentümer:innen bestimmen, ob und wann etwa ein neues Heizungssystem installiert wird. Es besteht die Gefahr, dass am ohnehin teuren Wohnungsmarkt durch (notwendige) Klimaschutz-Investitionen Erhöhungen bei den Mieten folgen. Ein gut durchdachter Mietendeckel bei allen Wohnungen ab 1945 kann hier mindernd wirken. Klimafreundlicher Wohnbau sollte auch das tägliche Leben verbessern, etwa durch nachträglichen Hitzeschutz, kühlende Begrünung oder die Anwendung von Schwammstadt-Ansätzen.“

Bierpartei: „Die Mietpreise sollen sich nicht am Preis für ein Packerl Butter orientieren. Wir wollen die Mietpreise von der Inflation entkoppeln, um die Wohnkosten zu stabilisieren und Mieter:innen vor den Auswirkungen rascher Preissteigerungen zu schützen. Wir fordern das Aus von befristeten Mietverträgen für gewerbliche Anbieter, damit Mieter:innen ihre Wohnsituation besser planen können und Mietvertragsverlängerungen nicht für unverhältnismäßige Preisanpassungen missbraucht werden. Für Privatpersonen, die einzelne Wohnungen privat vermieten, soll eine Befristung weiterhin erlaubt sein. Darüber hinaus setzen wir uns für Mietzinsobergrenzen im Altbau ein und fordern eine zeitgemäße Anpassung dieser Regelung in Wien und deren Ausweitung auf ganz Österreich.“

KEINE: „Hinsichtlich klimafreundlichem Wohnbau sehen wir eine Reihe von möglichen Strategien und Maßnahmen, hierzu zählen:

  • Die vorgeschriebene Nutzung (Neubau) und verstärkte Förderung (Altbau) von erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs und damit Abkehr von fossilen Brennstoffen (z.B. Integration von Solar-, Wind- oder Erdwärmeenergie);

Die vorgeschriebene Maßnahmen (Neubau) und verstärkte Förderung (Altbau) von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz (z.B. Verbesserung der Isolierung, Nutzung energieeffizienter Heiz- und Kühlsysteme, Beleuchtung sowie Einsatz moderner Gebäudetechnik wie intelligente Steuerungssysteme).

  • Die Intensivierung von Bemühungen zur thermischen Sanierung und weiterer Ansätze, um Dekarbonisierung zu beschleunigen.
  • Niedrig-CO-Baustoffe: Verwendung von Materialien wie dekarbonisiertem Beton und anderen emissionsarmen Baustoffen, sowie die Integration von best practices im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
  • Bessere Baubestimmungen: Einführung strengerer Vorschriften zur Energienutzung und Förderung nachhaltiger Baupraktiken (z.B. Kreislaufwirtschaft, Kataster für verwendete Baumaterialen).
  • Abbau von Leerstand entlang o.g. genannter Maßnahmen bei gleichzeitiger Umsetzung sinnvoller Dekarbonisierungsmaßnahmen.
  • Eine proaktivere Unterstützung klimafreundlicher Bauprojekte

Hinsichtlich sozial gerechten Wohnbaus setzen wir – neben dem o.g. – auf folgende Strategien und Maßnahmen, welche zum Teil bereits in Umsetzung gebracht wurden:

  • Ausbau der Wohnbauförderung (Bereitstellung öffentlicher finanzieller Mittel für den Bau und die Sanierung von Wohnraum. Erfolgen sollte dies ieL über Steuererleichterungen und günstige Kredite, und langfristig ausgelegt, damit Investoren die erforderliche Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Hinsichtlich Sanierung wird das Thema alters-gerechter oder / und behinderten-gerechter Wohnraum immer wichtiger, hierauf sollte bei der Wohnbauförderung mehr Fokus gelegt werden.
  • Weiterführende Förderung von Wohnbaugesellschaften und Bauvereinigungen, da diese eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von sozialem Wohnraum einnehmen.
  • Fortbestehen der Wohnbeihilfe (für Personen mit niedrigem Einkommen, zur Unterstützung von Mietzahlungen, künftig ggf auch Unterstützung bei stark steigenden Betriebskosten wie zB Heizung, Strom).“
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Entsteht in Österreich gerade eine „Generation Miete“?

VWBF-Symposium am 24.10.2024 in Linz